Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anchored AI Consulting, Inhaber Andreas Tanneberger, Birkenweg 38/1, 71034 Böblingen (nachfolgend „Anchored AI“) · Stand: 17.10.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungsleistungen zwischen Anchored AI und ihren Auftraggebern.
(2) Das Angebot von Anchored AI richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Das gilt auch dann, wenn Anchored AI ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsbestandteile
(1) Angebote von Anchored AI erfolgen in Textform. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, ist Anchored AI an ein Angebot 30 Tage gebunden. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform zustande.
(2) Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge:
- das Angebot bzw. der Einzelvertrag einschließlich der Leistungsbeschreibung,
- das Transparenzblatt „Wie wir selbst mit KI arbeiten“ in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung,
- diese AGB.
(3) Mit dem Angebot benennt Anchored AI die für den Auftrag vorgesehenen Personen.
§ 3 Leistungsgegenstand; Vertragstyp
(1) Anchored AI erbringt Beratungsleistungen zu Organisation, Prozessen und Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz, einschließlich der organisatorischen Umsetzung regulatorischer Anforderungen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Die Leistungen werden als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht. Anchored AI schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Beratungsleistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen oder technischen Erfolg. Berichte, Präsentationen und sonstige Unterlagen dokumentieren die erbrachte Beratungsleistung; eine Abnahme findet nicht statt.
(3) Die Entscheidung über die Umsetzung von Empfehlungen trifft allein der Auftraggeber. Er bleibt für die Umsetzung verantwortlich, einschließlich der Auswahl, Einführung und des Betriebs von KI-Systemen.
(4) Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind technische Prüfungen von Systemen, die Auswahl von Werkzeugen oder Anbietern, die technische Umsetzung und die vollständige Inventarisierung von KI-Systemen nicht Gegenstand der Leistungen.
§ 4 Keine Rechtsberatung
(1) Rechtsdienstleistungen sind nicht Gegenstand des Auftrags.
(2) Soweit sich die Leistungen auf rechtliche oder regulatorische Anforderungen beziehen, insbesondere die Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), die Datenschutz-Grundverordnung, das Betriebsverfassungsgesetz oder das Urheberrechtsgesetz, dient dies ausschließlich der organisatorischen Einordnung, insbesondere von Zuständigkeiten, Prozessen und Nachweisen. Eine rechtliche Prüfung oder Bewertung des Einzelfalls findet nicht statt.
(3) Hinweise auf „juristischen Prüfbedarf“ in Arbeitsergebnissen kennzeichnen Sachverhalte, bei denen nach Einschätzung von Anchored AI eine rechtliche Prüfung angezeigt erscheint. Sie stellen keine rechtliche Einschätzung dar. Aus dem Fehlen eines solchen Hinweises folgt nicht, dass kein rechtlicher Prüfbedarf besteht.
(4) Die rechtliche Prüfung und Bewertung obliegt dem Auftraggeber bzw. den von ihm beauftragten Rechtsberatern. Auf Wunsch benennt Anchored AI geeignete Experten aus ihrem Netzwerk; ein Vertragsverhältnis kommt in diesem Fall ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Experten zustande.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch, wenn für Anchored AI tätige Personen über eine juristische Qualifikation oder Zulassung verfügen.
§ 5 Leistungsmodule
(1) Verstehen (Bestimmung der Ausgangslage). Umfang, Dauer, Anzahl der Beratertage und Ergebnisse ergeben sich aus dem Angebot. Die Vergütung erfolgt zum vereinbarten Festpreis, der die im Angebot beschriebenen Leistungen abdeckt. Darüber hinausgehende Leistungen erbringt Anchored AI nur nach gesonderter Vereinbarung in Textform.
(2) Gestalten. Leistungen werden in Tagespaketen erbracht, deren Umfang und Obergrenze im Angebot festgelegt sind. Anchored AI informiert den Auftraggeber rechtzeitig vor Erreichen der Obergrenze. Leistungen über die Obergrenze hinaus werden nur nach Freigabe durch den Auftraggeber in Textform erbracht (Änderungsauftrag).
(3) Verankern. Leistungen werden gegen eine monatliche Pauschale erbracht; Inhalt und Umfang ergeben sich aus dem Angebot. Nicht abgerufene Leistungen eines Monats können im unmittelbar folgenden Monat abgerufen werden; danach verfallen sie, sofern nicht anders vereinbart.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber unterstützt Anchored AI bei der Leistungserbringung. Insbesondere wird er
- einen festen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis benennen,
- angeforderte Unterlagen vollständig und innerhalb von fünf Werktagen nach Anforderung zur Verfügung stellen,
- Gesprächs- und Interviewtermine mit den benannten Personen rechtzeitig ermöglichen,
- eine bestehende Arbeitnehmervertretung vor Beginn der Interviews über den Auftrag informieren,
- Anchored AI unverzüglich über Umstände informieren, die für die Leistungserbringung von Bedeutung sind.
(2) Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen und Unterlagen ein. Anchored AI ist nicht verpflichtet, diese auf Richtigkeit zu prüfen.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Dadurch entstehenden Mehraufwand kann Anchored AI nach den vereinbarten Tagessätzen gesondert in Rechnung stellen; beim Festpreis nur nach vorheriger Ankündigung in Textform.
§ 7 Vergütung, Reisekosten, Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung wird wie folgt abgerechnet:
- Verstehen: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % mit Übergabe des Berichts
- Gestalten: monatlich nach erbrachten Beratertagen bis zur vereinbarten Obergrenze
- Verankern: monatlich nach Rechnungsstellung
(3) Reisekosten werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand gegen Nachweis abgerechnet: Bahn 1. Klasse bzw. Pkw mit 0,60 € je Kilometer; Übernachtung bis 250 € je Nacht. Reisezeit wird nicht berechnet.
(4) Wird nach Abschluss des Moduls „Verstehen“ innerhalb von drei Monaten das Modul „Gestalten“ beauftragt, werden 50 % der Vergütung für „Verstehen“ auf die Vergütung für „Gestalten“ angerechnet.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(6) Die Vertragspartner können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 8 Termine, Verschiebung und Stornierung
(1) Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich.
(2) Der Auftraggeber kann vereinbarte Vor-Ort-Termine bis 10 Werktage vor dem Termin kostenfrei verschieben. Bei späterer Verschiebung oder Absage kann Anchored AI bereits entstandene, nicht stornierbare Reisekosten sowie 30 % des Tagessatzes je betroffenem Beratertag in Rechnung stellen.
(3) Storniert der Auftraggeber einen erteilten Auftrag vor Beginn der Leistungserbringung, ist die Stornierung bis 15 Werktage vor dem Kick-off kostenfrei; danach werden 70 % der Vergütung fällig. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(4) Kann Anchored AI einen Termin aus wichtigem Grund, etwa wegen Krankheit, nicht wahrnehmen, wird ein Ersatztermin vereinbart oder eine gleich qualifizierte Person eingesetzt. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 13.
§ 9 Einsatz von Teammitgliedern und Experten
(1) Anchored AI ist berechtigt, zur Leistungserbringung eigene Teammitglieder sowie Experten aus ihrem Netzwerk einzusetzen. Die Gesamtverantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt bei Anchored AI.
(2) Alle eingesetzten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und arbeiten nach den Regeln dieser AGB und des Transparenzblatts.
(3) Ein dauerhafter Austausch einer im Angebot benannten Person wird vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.
§ 10 Vertraulichkeit; Einsatz von KI-Systemen
(1) Anchored AI behandelt alle im Rahmen des Auftrags bekannt werdenden Informationen und Unterlagen des Auftraggebers vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur Erfüllung des Auftrags. Die Pflicht besteht nach Beendigung des Auftrags fort. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden von Anchored AI werden, Anchored AI bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offenzulegen sind.
(2) Anchored AI setzt zur Leistungserbringung KI-Systeme ein, insbesondere für die Strukturierung und Auswertung von Unterlagen und Gesprächsnotizen, für Recherchen und für die Erstellung von Entwürfen. KI-Systeme werden nicht eingesetzt für abschließende Bewertungen und Empfehlungen sowie für Entscheidungen oder Bewertungen, die einzelne Personen betreffen.
(3) Informationen des Auftraggebers werden KI-Systemen nicht im Klartext zugeführt. Vor jeder Verarbeitung ersetzt Anchored AI Namen von Personen und Unternehmen sowie sonstige identifizierende Angaben durch Platzhalter (Pseudonymisierung). Die Zuordnung verbleibt ausschließlich bei Anchored AI. Kennzahlen und Finanzdaten des Auftraggebers werden KI-Systemen nur anonymisiert oder aggregiert zugeführt, sodass sie keinem Unternehmen und keiner Person zugeordnet werden können.
(4) Anchored AI setzt ausschließlich das KI-System Claude des Anbieters Anthropic in einem Geschäftskundentarif ein. Daten des Auftraggebers werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. Die Verarbeitung personenbezogener, auch pseudonymisierter Daten erfolgt auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Einzelheiten, insbesondere zum Verarbeitungsort, ergeben sich aus dem Transparenzblatt.
(5) Alle Arbeitsergebnisse werden von Anchored AI fachlich geprüft und verantwortet.
(6) Der Auftraggeber kann bestimmte Unterlagen oder Datenkategorien in Textform vollständig vom Einsatz von KI-Systemen ausschließen. Dadurch entstehender Mehraufwand wird gesondert vereinbart.
(7) Weitere oder andere KI-Systeme setzt Anchored AI für den Auftrag nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform ein.
(8) Anchored AI löscht die Daten des Auftraggebers einschließlich der Zuordnungstabellen, sobald der Zweck ihrer Verwendung bzw. Speicherung entfallen ist, spätestens 180 Tage nach Abschluss des Auftrags. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Für die Speicherung beim Anbieter gelten dessen vertragliche Fristen gemäß Transparenzblatt.
§ 11 Datenschutz
(1) Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Anchored AI verarbeitet personenbezogene Daten, die ihr im Rahmen des Auftrags bekannt werden, in eigener Verantwortung zur Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO).
§ 12 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für eigene interne Zwecke.
(2) Der Auftraggeber darf Arbeitsergebnisse seinen Organen, Gesellschaftern, Beiräten und Aufsichtsgremien, seinen Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsprüfungsberatern sowie seiner Arbeitnehmervertretung zugänglich machen. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an sonstige Dritte bedarf der Zustimmung von Anchored AI in Textform.
(3) Methoden, Raster, Vorlagen, Werkzeuge und allgemeines Know-how von Anchored AI, die bei der Leistungserbringung verwendet oder weiterentwickelt werden, verbleiben bei Anchored AI.
(4) Eine Nennung des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur nach dessen vorheriger Zustimmung in Textform.
§ 13 Haftung
(1) Anchored AI haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 33 % des Gesamtauftragswerts. Gesamtauftragswert ist die vereinbarte Nettovergütung des jeweiligen Auftrags; bei Verträgen über das Modul „Verankern“ die Nettovergütung für zwölf Monate. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Teammitglieder, Experten und Erfüllungsgehilfen von Anchored AI.
(5) Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über die Module „Verstehen“ und „Gestalten“ enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.
(2) Verträge über das Modul „Verankern“ haben eine Mindestlaufzeit von 4 Monaten und können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Kündigungsrecht nach § 627 BGB wird ausgeschlossen.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
(5) Bei vorzeitiger Beendigung werden die bis dahin erbrachten Leistungen vergütet, beim Festpreis anteilig nach dem Leistungsstand.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Böblingen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 17.10.2026